Mit Bestattung ist die feierliche Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente gemeint.
Diese Übergabe hat unter religiösen oder weltanschaulichen Gesichtspunkten zu erfolgen und ist an ordnungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft.
In Deutschland herrscht Bestattungs- und Friedhofszwang.
Jeder Verstorbene und jede Asche eines Verstorbenen muss auf einem öffentlichen Bestattungsplatz (kommunaler oder kirchlicher Friedhof, an einer ausgewiesenen Stelle im Meer oder - aber nur in Ausnahmefällen - auf einem privaten Bestattungsort) beigesetzt werden, dessen Anlage genehmigt ist. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, Verstorbene außerhalb dieser Orte beizusetzen, die Asche mit nach Hause zu nehmen oder irgendwo im Freien zu verstreuen. Aus diesem Grund werden Bestattungen, die die Verstreuung der Asche voraussetzen ausserhalb der Bundesrepublik durchgeführt.
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