Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war die Erdbestattung die in Deutschland allein ausgeübte Bestattungsart. Die Erdbestattung ist die zur Zeit noch am weitesten verbreitete Bestattungsart. Die Kosten hängen u.a. von der Größe, Lage und den örtlichen Grabnutzungsgebühren ab.
Grabarten
Nicht nur Friedhöfe unterscheiden sich voneinander, auch Grabstätten sind in unterschiedliche Grabarten unterteilt. Die Auswahl der Grabart kann die soziale Stellung eines Verstorbenen deutlich erkennbar werden lassen. Es haben sich bei der Vergabe von Grabstellen zwei Arten von Nutzungsrechten herausgebildet, die Reihengräber (Einzelgräber) und Wahlgräber (Sondergräber).
Das Reihen-(Einzel-)Grab
Die übliche Bestattungsform stellt das Reihengrab dar. Ein Reihengrab dient nur der Aufnahme eines einzelnen Verstorbenen und wird nach der "Reihe" für die Dauer der festgelegten Ruhezeit vergeben. Das Nutzungsrecht kann erst beim Todesfall durch die Angehörigen erworben werden. Es besteht für die Angehörigen kein Anspruch für eine bestimmte Grabstelle, sondern nur die Erlaubnis zur Bestattung auf einer Grabstelle. Eine Verlängerung ist bei Reihengräbern nicht zulässig.
Das Wahl-(Sonder-)Grab
Um die beschränkte Ruhefrist und die anschließend vorgeschriebene Abräumung eines Reihengrabes zu vermeiden, kann die Friedhofsordnung auch die Vergabe von Sondergräbern (auch als Wahl- oder Familiengrab bezeichnet) vorsehen. Ein Sondergrab kann der Nutzer aus den verfügbaren Grabstellen auswählen und nach Lage und Größe mitbestimmen. Das grundsätzliche Nutzungsrecht an einem Sondergrab ist nicht anders als bei einem Reihengrab, es bestehen lediglich einige Besonderheiten in der Benutzung. Grundsätzlich sind Sondergräber durch Größe und Lage von Reihengräbern zu unterscheiden. Ferner sind Sondergräber nicht nur für einen Verstorbenen genehmigt, sondern dienen zur Bestattung z.B. einer Familie und gestatten eine wesentlich längere Nutzungsdauer.
Unterschied zum Reihengrab - die Möglichkeit der Verlängerung Das Nutzungsrecht an einem Sondergrab kann dann nach Ablauf gegen Bezahlung einer Gebühr entsprechend den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung verlängert werden.
Urnengrab
In Urnengräbern werden Urnen beigesetzt.
Anonyme Gräber
Außer den beiden genannten Grabarten gibt es die Möglichkeit der anonymen Bestattung. Entstanden ist diese Bestattungsart aus den skandinavischen Ländern und ist besonders im norddeutschen Raum verbreitet. Anonyme Gräber sind eigentlich Reihengrabstellen für Urnen; anonyme Erdbestattungen gibt es lediglich in größeren Städten.
Die Bezeichnung "anonym"
Die Bezeichnung "anonym" ergibt sich aus der Tatsache, dass die genaue Lage des Grabes nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Die Angehörigen können in den meisten Fällen nicht an der Beisetzung teilnehmen. Die Grabfelder bestehen meist ausschließlich als Rasenflächen, am Rand können Blumengebinde abgelegt oder Grablichter aufgestellt werden. Eine namentliche Nennung der Verstorbenen entfällt.
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